Geschäftsbedingungen der Handelsgesellschaft

Solift, s.r.o.

mit Sitz Čechyňská 353/8, 602 00 Brno

Identifikationsnummer: 29230365; USt.-Ident.-Nr: CZ29230365

die im am Kreisgericht in Brno geführten Handelsregister eingetragen ist, Abt. C, Einlage 67188

für Verkauf von Waren mittels eines auf der Internet-Adresse https://www.soline.eu angebrachten Online-Shops

 

  1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
    1. Diese Handelsbedingungen (weiter nur „Handelsbedingungen“) der Handelsgesellschaft Solift, .s.r.o., mit Sitz Čechyňská 353/8, 602 00 Brno, Identifikationsnummer: 292 30 365, eingetragen im am Kreisgericht in Brno geführten Handelsregister, Abt. C, Einlage 67188 (weiter nur „Verkäufer“), regeln in Übereinstimmung mit der Bestimmung des § 1751 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 89/2012 der Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der Fassung späterer Vorschriften (weiter nur „Bürgerliches Gesetzbuch“) gegenseitige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien, die im Zusammenhang mit dem oder aufgrund eines zwischen dem Verkäufer und einer anderen physischen Person (weiter nur „Käufer“) mittels eines E-Shops des Verkäufers abgeschlossenen Kaufvertrags (weiter nur „Kaufvertrag“) entstanden. Der E-shop wird durch den Verkäufer auf der sich auf der Internetadresse https://www.soline.eu (weiter nur „Webseite“) befindenden Webseite betrieben, und zwar mittels der Webseiten-Schnittstelle (weiter nur „Webshop-Schnittstelle“).
    2. Die Handelsbedingungen beziehen sich nicht auf die Fälle, wann die Person, die es vorhat, die Waren von dem Verkäufer einzukaufen, eine Rechts- oder physische Person ist, die beim Bestellen der Waren im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit oder im Rahmen ihrer selbständigen Berufstätigkeit handelt.
    3. Die von den Handelsbedingungen abweichenden Bestimmungen können im Kaufvertrag vereinbart werden. Die abweichenden Abmachungen im Kaufvertrag haben Priorität vor den Bestimmungen der Handelsbedingungen.
    4. Die Bestimmungen der Handelsbedingungen stellen einen untrennbaren Bestandteil des Kaufvertrags dar. Der Kaufvertrag und die Handelsbedingungen sind in tschechischer Sprache verfasst. Der Kaufvertrag kann in tschechischer Sprache abgeschlossen werden. Es kann auch in der englischen und deutschen Sprache durchgeführt werden.
    5. Die Fassung der Handelsbedingungen kann durch den Verkäufer geändert oder ergänzt werden. Durch diese Bestimmung werden die über die Wirkungszeit der vorherigen Fassung der Handelsbedingungen entstandenen Rechte und Pflichten nicht berührt.
  2. BENUTZERKONTO
    1. Aufgrund der auf der Webseite durchgeführten Registration des Käufers kann der Käufer auf seine Benutzerschnittstelle zugreifen. Von seiner Benutzerschnittstelle aus kann der Käufer Bestellungen der Waren durchführen (weiter nur „Benutzerkonto“). Falls es die Webshop-Schnittstelle ermöglicht, kann der Käufer die Bestellung der Waren auch ohne Registration direkt aus der Webshop-Schnittstelle durchführen.
    2. Während der Registration auf der Webseite und beim Bestellen der Waren ist der Käufer verpflichtet, korrekt und wahrheitsgetreu alle Angaben anzuführen. Der Käufer ist verpflichtet, die im Benutzerkonto angeführten Daten bei jeglicher Änderung von diesen zu aktualisieren. Die durch den Käufer im Benutzerkonto und während der Bestellung von Waren angeführten Daten hält der Verkäufer für richtig.
    3. Der Zugriff auf das Benutzerkonto wird durch den User-Namen und Passwort gesichert. Der Käufer ist verpflichtet, über die zum Zugriff auf sein Benutzerkonto unentbehrlichen Informationen Verschwiegenheit zu wahren.
    4. Der Käufer ist nicht berechtigt die Ausnutzung des Benutzerkontos dritten Parteien zu ermöglichen.
    5. Der Verkäufer kann das Benutzerkonto löschen, insbesondere dann, wenn der Käufer sein Benutzerkonto mehr als 3 Jahre nicht mehr benutzt, oder im Fall, dass der Käufer seinen Kaufvertrag-Verpflichtungen nicht nachkommt (einschließlich der Handelsbedingungen).
    6. De Käufer nimmt zur Kenntnis, dass das Benutzerkonto nicht ununterbrochen zugänglich sein muss, und das insbesondere mit Bezug auf eine unentbehrliche Wartung der Hardware- und Softwareeinrichtung des Verkäufers, bzw. auf eine unentbehrliche Wartung der Hardware- und Softwareeinrichtung dritter Parteien.
  3. ABSCHLUSS DES KAUFVERTRAGES
    1. Sämtliche Präsentation der sich auf der Webshop-Schnittstelle befindenden Waren, ist nur vom informativen Charakter und der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Kaufvertrag bezüglich dieser Ware abzuschließen. Die Bestimmung des § 1732 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird nicht verwendet.
    2. Die Webshop-Schnittstelle beinhaltet Informationen über die Waren, einschließlich der Preisangabe für einzelne Waren und der Kosten für Warenrückgabe.Die Warenpreise bleiben für den Zeitraum gültig, über den sie auf der Webshop-Schnittstelle angezeigt werden. Die Warenpreise werden der Person des Käufers aufgrund einer automatisierten Entscheidung nicht angepasst. Durch diese Bestimmung ist die Möglichkeit des Verkäufers, einen Kaufvertrag für individuell vereinbarte Bedingungen zu schließen, nicht beschränkt.
    3. Die Webshop-Schnittstelle beinhaltet auch Informationen über die mit der Verpackung und Warenlieferung verbundenen Kosten. Die Informationen über die mit der Verpackung und Warenlieferung verbundenen Kosten, die auf der Webshop-Schnittstelle angeführt sind, gelten nur in den Fällen, dass die Waren innerhalb der Tschechischen Republik geliefert wird. Im Fall, wann der Verkäufer eine kostenlose Warenlieferung anbietet, ist Entstehung eines Rechts auf die kostenlose Warenlieferung käuferseitig durch Bezahlung eines minimalen gesamten Kaufpreises für die gelieferten Waren in der Höhe, die auf der Webshop-Schnittstelle bestimmt wird, vorausgesetzt. Im Falle, dass es zu einem teilweisen Rücktritt von dem Kaufvertrag durch den Käufer kommt und der gesamte Kaufpreis für die Waren, bei denen es zu keinem Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer kam, die minimale zur Entstehung des Rechts auf die kostenlose Warenlieferung dem vorherige Satz zufolge notwendige Höhe nicht erreicht, erlischt das Recht des Käufers auf die kostenlose Warenlieferung und der Käufer ist verpflichtet, die Warenlieferung dem Verkäufer zu bestreiten.
    4. Zwecks Warenbestellung füllt der Käufer ein Bestellformular in der Webshop-Schnittstelle aus. Das Bestellformular enthält insbesondere Informationen über:
      1. die bestellten Waren (die zu bestellende Ware wird durch den Käufer in den elektronischen Warenkorb in der Webshop-Schnittstelle „eingelegt“),
      2. die Zahlungsweise des Kaufpreises für die Waren, Angaben über die angeforderte Art und Weise der Lieferung der bestellten Waren und
      3. Informationen über die mit der Warenlieferung verbundenen Kosten (weiter gemeinsam nur „Bestellung“).
    5. Vor der Absendung der Bestellung an den Verkäufer hat der Käufer die Möglichkeit, die in die Bestellung eingelegten Eingabedaten zu kontrollieren und zu ändern, und das auch mit Rücksicht auf die Möglichkeit des Käufers, die bei der Eingabe von Daten in die Bestellung entstandenen Fehler festzustellen und zu korrigieren. Die Bestellung wird durch den Käufer an den Verkäufer durch Drücken der Taste „Bestellung bezahlen“ abgeschickt. Die in der Bestellung angeführten Daten werden durch den Verkäufer für richtig gehalten. Der Verkäufer bestätigt unverzüglich nach dem Erhalt der Bestellung diese Tatsache dem Käufer (weiter nur „elektronische Adresse des Käufers“).
    6. Der Verkäufer ist immer berechtigt, in Abhängigkeit von der Natur der Bestellung (Warenmenge, Kaufpreishöhe, voraussichtliche Lieferkosten) den Käufer um eine nachträgliche Bestellungsbestätigung (z.B. schriftlich oder telefonisch) anzusprechen.
    7. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer entsteht durch Zustellung der Bestellung (Akzeptierung), die dem Verkäufer mittels elektronischer Post gesendet wird, und zwar auf die Adresse der elektronischen Post des Käufers.
    8. Der Käufer stimmt beim Abschließen des Kaufvertrags mit der Benutzung von Fernkommunikationsmitteln überein. Die dem Käufer entstandenen Kosten bei der Benutzung von Fernkommunikationsmitteln im Zusammenhang mit dem Abschließen des Kaufvertrages (Kosten für Internetanschluss, Kosten für Telefongespräche, Kosten für elektrische Energie u.ä.) bezahlt der Käufer selbst, wobei diese Kosten vom Grundsatz nicht abweichen.
  4. DER WARENPREIS UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
    1. Den Warenpreis und etwaige mit der Lieferung der Waren verbundenen Kosten anhand des Kaufvertrages kann der Käufer dem Verkäufer auf folgende Weisen bestreiten:
      1. in bar im Geschäftsbetrieb des Verkäufers, Adresse Solift, s.r.o., Čechyňská 353/8, 602 00 Brno;
      2. per Nachnahme in bar an einer in der Bestellung durch den Käufer bestimmten Stelle;
      3. mittels bargeldloser Überweisung auf das Verkäuferkonto Nr. 5500796001/5500, geführt bei der Gesellschaft RB (weiter nur „Verkäuferkonto“).
    2. Gemeinsam mit dem Kaufpreis ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer auch die mit der Verpackung und der Warenlieferung verbundenen Kosten in vereinbarter Höhe zu bezahlen. Falls nicht ausdrücklich anders angeführt, verstehen sich unter „Kaufpreis“ auch die mit der Warenlieferung verbundenen Kosten.
    3. Der Verkäufer verlangt von dem Käufer keine Anzahlung oder eine andere ähnliche Zahlung. Dadurch wird die Bestimmung des Art. 4.6 der Handelsbedingungen angesichts der Pflicht, den Kaufpreis im Voraus zu bezahlen, nicht berührt.
    4. Im Falle einer Barzahlung, per Nachnahme oder in einer Lieferstelle ist der Kaufpreis bei der Warenübernahme fällig. Im Falle einer bargeldlosen Bezahlung ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen ab Abschluss des Kaufvertrages fällig, jedoch jeweils vor der Warenlieferung.
    5. Im Falle einer bargeldlosen Bezahlung ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis gemeinsam mit der Angabe der Referenznummer der Zahlung zu bestreiten. Im Falle einer bargeldlosen Bezahlung ist die Verbindlichkeit des Käufers, den Kaufpreis zu bestreiten, mit dem Augenblick des Gutschreibens des einschlägigen Betrags auf das Verkäuferkonto erfüllt.
    6. Der Verkäufer ist berechtigt, insbesondere in dem Fall, dass es käuferseits zu keiner nachträglichen Bestätigung der Bestellung kommt (Artikel 6), die Bezahlung des gesamten Kaufpreises noch vor der Ablieferung der Waren an den Käufer zu verlangen. Die Bestimmung des § 2119 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches wird nicht verwendet.
    7. Die durch den Verkäufer gewährten etwaigen Ermäßigungen auf den Warenpreis lassen sich miteinander nicht kombinieren.
    8. Sollte es in geschäftlicher Beziehung üblich sein oder falls es durch allgemein verbindliche Rechtsvorschriften bestimmt ist, stellt der Verkäufer hinsichtlich der Zahlungen anhand des Kaufvertrages dem Käufer einen Steuerbeleg – eine Rechnung – aus. Der Verkäufer ist ein Mehrwertsteuerzahler. Den Steuerbeleg – die Rechnung – stellt der Verkäufer dem Käufer nach der Begleichung des Warenpreises aus und sendet es in elektronischer Form auf die elektronische Adresse des Käufers ab.
  5. RÜCKTRITT VOM KAUFVERTRAG
    1. Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass nach Bestimmung des § 1837 des Bürgerlichen Gesetzbuches kann u.a. vom Kaufvertrag über die Lieferung:
      1. der nach den Anforderungen des Käufers hergestellten oder seinen persönlichen Bedürfnissen angepassten Ware,
      2. der Ware, die schnellem Verderben unterliegt oder der Ware mit kurzer Aufbrauchszeit, sowie der Ware, die nach der Lieferung angesichts ihrer Natur irreversibel mit anderer Ware vermischt wurde,
      3. der Ware in gesiegelter Verpackung, die aufgrund des Gesundheitsschutzes oder aus hygienischen Gründen nicht zum Rückkehren geeignet ist, nachdem der Käufer sie verletzte,
      4. die Ware ist ein hygienisches, Toiletten- oder medizinisches Hilfsmittel, und aus hygienischen oder gesundheitlichen Gründen kann die Ware nicht zurückgegeben werden, nachdem der Käufer sie benutzte (darunter wird auch Ausprobieren verstanden),
      5. einer Ton- oder Bildaufnahme oder eines Computerprogrammes in gesiegelter Verpackung, sollte diese Verpackung durch den Käufer verletzt werden.
        nicht abgetreten werden
    2. Handelt es sich nicht um einen im Art. 1 der Handelsbedingungen angeführten oder um einen anderen Fall, wann vom Kaufvertrag nicht zurückgetreten werden kann, hat der Käufer im Einklang mit der Bestimmung des § 1829, Abs. 1 und Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten, und zwar innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Tag, wann der Käufer oder eine durch ihn bestimmte dritte Person, abweichend vom Spediteur, die Waren übernimmt, oder:
      1. ein letztes Warenstück, falls der Käufer im Rahmen einer Bestellung mehrere Warenstücke bestellt, die separat geliefert werden,
      2. einen letzten Artikel oder einen Bestandteil der Warenlieferung, die aus mehreren Artikeln oder Teilen sich zusammensetzt, oder
      3. erste Warenlieferung, falls im Vertrag eine regelmäßige Warenlieferung für einen bestimmten Zeitraum abgemacht ist.
    3. Der Rücktritt vom Kaufvertrag muss dem Verkäufer innerhalb der im Artikel 2 der Handelsbedingungen angeführten Frist gesendet werden. Zum Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Käufer ein durch den Verkäufer zur Verfügung gestelltes Musterformular ausnutzen, das einen Anhang der Handelsbedingungen bildet. Den Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Käufer u.a. auf die Adresse des Geschäftsbetriebs des Verkäufers oder auf die Adresse der elektronischen Post des Verkäufers info@soline.eu
    4. Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag wird der Kaufvertrag von Anfang an aufgelöst. Der Käufer sendet oder dem Verkäufer die Waren ohne unnötigen Verzug zurückgibt, spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Rücktritt vom Vertrag, es sei denn der Verkäufer bot ihm an, die Waren selbst abzuholen. Die Frist laut vorherigem Satz bleibt erhalten, falls der Käufer die Waren vor dem Fristablauf absendet. Tritt der Käufer vom Kaufvertrag zurück, trägt der Käufer die mit der Rückgabe der Waren an den Verkäufer verbundenen Kosten, und das auch in dem Fall, wann die Waren zwecks ihrer Natur durch üblichen Postweg nicht zurückgegeben werden können. Der Käufer trägt ferner die Kosten für die Originalverpackung in dem Fall, dass es bereits zu ihrer Zerstörung kam.
    5. Im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag laut dem Artikel 5.2 der Handelsbedingungen gibt der Verkäufer die von dem Käufer aufgenommenen Geldmittel innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab dem Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Käufer zurück, und zwar auf gleiche Weise, auf welche der Verkäufer sie vom Käufer aufnahm. Der Verkäufer ist auch berechtigt, die durch den Käufer gewährte Erfüllung bereits bei der Rückgabe der Waren durch den Käufer oder auf eine andere Weise zurückzugeben, falls der Käufer damit einverstanden ist und falls dadurch dem Käufer keine weiteren Kosten entstehen. Tritt der Käufer von dem Kaufvertrag zurück, ist der Verkäufer nicht verpflichtet die aufgenommenen Geldmittel dem Käufer früher zurückzugeben, als der Verkäufer die Waren erhält und diese Waren kontrolliert.
    6. Der Verkäufer ist berechtigt, den Anspruch auf Ersatz des auf den Waren entstandenen Schadens einseitig gegen Anspruch des Käufers auf Rückgabe des Kaufpreises einzurechnen.
    7. In den Fällen, wann der Käufer im Einklang mit der Bestimmung des § 1829 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten hat, ist der Verkäufer auch berechtigt, jederzeit vom Kaufvertrag zurückzutreten, und zwar bis zum Zeitpunkt der Warenübernahme durch den Käufer. In solchem Fall gibt der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis ohne unnötigen Verzug zurück, und zwar bargeldlos auf das durch den Käufer bestimmtes Konto.
    8. Wird gemeinsam mit der Ware dem Käufer ein Geschenk gewährt, ist der Schenkungsvertrag zwischen dem Verkäufer und Käufer unter der auflösenden Bedingung abgeschlossen, dass wenn es zum Rücktritt vom Kaufvertrag durch den Käufer kommt, verliert der Schenkungsvertrag in Bezug auf solches Geschenk seine Wirksamkeit und der Käufer verpflichtet ist, gemeinsam mit den Waren dem Verkäufer auch das gewährte Geschenk zurückzugeben.
  6. WARENBEFÖRDERUNG UND -LIEFERUNG
    1. Falls die Beförderungsart aufgrund einer besonderen Anforderung des Käufers vereinbart ist, trägt der Käufer das Risiko und etwaige nachträgliche Kosten, die mit dieser Art der Beförderung verbunden sind.
    2. Ist der Verkäufer anhand des Kaufvertrages verpflichtet, die Waren an eine durch den Käufer in der Bestellung bestimmte Stelle zu liefern, ist der Käufer verpflichtet die Waren bei der Lieferung zu übernehmen.
    3. In dem Fall, dass es aufgrund der käuferseitigen Gründe notwendig ist, die Waren wiederholt oder auf eine andere Weise zu liefern, als in der Bestellung aufgeführt wurde, ist der Käufer verpflichtet die mit der wiederholten Warenlieferung, bzw. mit anderer Liefermethode verbundenen Kosten, zu bezahlen.
    4. Bei der Warenübernahme von dem Spediteur ist der Käufer verpflichtet die Unversehrtheit der Warenverpackungen zu kontrollieren, und im Falle jeglicher Mängel dies dem Spediteur im Moment der Warenübergabe unverzüglich zu melden. Im Falle einer Verpackungsbeschädigung, die auf eine widerrechtliche Eindringung in die Lieferung hindeutet, muss der Käufer die Lieferung von dem Spediteur nicht übernehmen. Dadurch sind die Haftungsrechte des Käufers für Warenmängel und weitere Rechte des Käufers, die aus den allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften hervorgehen, nicht berührt. Über die oben aufgeführten Komplikationen ist es unentbehrlich mit dem Spediteur (dem Fahrer) ein separates Protokoll zu verfassen oder einen Eintrag in den Frachtbrief über die Verpackungs- oder Warenbeschädigung sofort zu machen.
    5. Dem Käufer stehen anschließend 2 Tage ab der Warenlieferung zur Kontrolle und zum Ausprobieren der Funktionsfähigkeit der Waren und zur anschließenden Beanstandung beim Spediteur oder beim Verkäufer zur Verfügung.
    6. Weitere Rechte und Pflichten der Parteien bei der Warenbeförderung können durch besondere Lieferbedingungen des Verkäufers, falls diese durch ihn ausgegeben wurden, geregelt werden.
  7. RECHTE AUS DER MANGELHAFTEN ERFÜLLUNG
    1. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bezüglich der Rechte aus mangelhafter Erfüllung halten sich an den jeweiligen allgemein verbindlichen Vorschriften (insbesondere an Bestimmungen des § 1914 bis 1925, des § 2099 bis 2117 und des § 2161 bis 2174b des Bürgerlichen Gesetzbuches und an das Gesetz Nr. 634/1992 der Slg., über Verbraucherschutzgesetz, in der Fassung späterer Vorschriften).
    2. Falls der Kaufgegenstand eine materielle bewegliche Sache ist, die mit einem digitalen Inhalt oder einem digitalen Content-Dienst auf eine solche Weise verbunden ist, dass sie ohne diese ihre Funktionen nicht ausführen könnte (weiter nur „Sache mit digitalen Eigenschaften“), werden die Bestimmungen bezüglich Verkäufer-Haftung für Mängel der Sache auch für den digitalen Inhalt oder den digitalen Content-Dienst verwendet, auch wenn sie durch eine dritte Person gewährt werden. Das gilt nicht, falls aus dem Inhalt des Kaufvertrages und auch aus der Natur der Sache deutlich ist, dass sie separat gewährt sind.
    3. Der Verkäufer ist beim Käufer dafür verantwortlich, dass die Ware bei der Übernahme keine Mängel aufweist. Der Verkäufer ist beim Käufer insbesondere dafür verantwortlich, dass die Sache:
      1. der vereinbarten Beschreibung, der Art und der Menge, und auch der Qualität, der Funktionsfähigkeit, der Kompatibilität, der Interoperabilität und anderen vereinbarten Eigenschaften entspricht,
      2. für den Zweck, für den der Käufer sie verlangt und mit welchem der Verkäufer einverstanden war, geeignet ist, und
      3. mit vereinbartem Zubehör und Gebrauchsanweisungen, einschließlich der Montage- oder Installierungsanleitung, geliefert wird.
      4. Der Verkäufer ist beim Käufer dafür verantwortlich, dass neben die vereinbarten Eigenschaften:
      5. die Sache zu dem Zweck geeignet ist, zu dem eine Sache dieser Art üblicherweise gebraucht wird, auch bezüglich der Rechte der dritten Parteien, der Rechtsvorschriften, der technischen Normen oder der Verhaltenskodexe der jeweiligen Branche, handelt es sich nicht um technische Normen,
      6. die Sache mit ihrer Menge, Qualität und weiteren Eigenschaften, einschl. der Lebensdauer, Funktionsfähigkeit, Kompatibilität und Sicherheit, den üblichen Eigenschaften der Sachen dieser Art entspricht, die der Käufer in vernünftigem Maße erwarten kann, auch mit Bezug auf die durch den Verkäufer oder eine andere Person in gleicher Vertragskette durchgeführten öffentlichen Stellungnahmen, insbesondere durch Werbung oder Bezeichnung, es sei denn der Verkäufer nachweist, er war sich dessen nicht bewusst, oder dass sie zur Zeit des Kaufvertragsabschlusses auf eine wenigstens vergleichbare Weise mit dem, wie sie gemacht wurde, geregelt worden war, oder dass sie auf die Kaufentscheidung keinen Einfluss haben konnte,
      7. die Sache mit Zubehör, einschl. der Verpackung , Montageanleitung und anderer Benutzungshinweisen, die der Käufer in vernünftigem Maße erwarten kann, geliefert wird, und
      8. die Sache mit ihrer Qualität oder Ausführung dem Muster oder der Vorlage entspricht, die der Verkäufer dem Käufer vor dem Kaufvertragsabschluss gewährte.
    4. Die Bestimmung des Artikels 4 der Handelsbedingungen wird in dem Fall nicht verwendet, dass der Verkäufer den Käufer vor dem Abschluss des Kaufvertrages besonders darauf aufmerksam machte, dass eine der Sacheneigenschaften sich unterscheidet, und dass der Käufer dieser Tatsache beim Abschließen des Kaufvertrages ausdrücklich zustimmte.
    5. Der Verkäufer ist beim Käufer auch für den durch eine falsche Montage oder Installierung verursachten Mangel verantwortlich, die laut Kaufvertrag durch den Verkäufer oder auf seine Verantwortung durchgeführt wurde. Das gilt auch in dem Fall, dass die Montage oder Installierung durch den Käufer durchgeführt wurde; zum Fehler kam es dabei infolge einer inkorrekten Anleitung, die der Verkäufer oder der Provider des digitalen Inhalts oder des digitalen Content-Dienstes (wenn es sich um eine Sache mit digitalen Eigenschaften handelt), gewährte.
    6. Wenn der Fehler innerhalb von einem Jahr ab der Übernahme auftritt, wird es angenommen, dass die Sache bereits bei der Übernahme mangelhaft war, es sei denn die Natur der Sache oder des Fehlers das ausschließt. Diese Frist läuft nicht während des Zeitraums, über den der Käufer die Sache nicht verwenden kann, falls er auf den Mangel zu Recht hinwies.
    7. Ist der Kaufgegenstand eine Sache mit digitalen Eigenschaften, sichert der Verkäufer, dass dem Käufer vereinbarte Aktualisierungen des digitalen Inhalts oder des digitalen Content-Dienstes gewährt sein werden. Neben den vereinbarten Aktualisierungen sichert der Verkäufer, dass dem Käufer die Aktualisierungen gewährt werden, die dazu unentbehrlich sind, damit die Sache auch nach der Übernahme die Eigenschaften nach Art. 3 und Art. 7.4 der Handelsbedingungen beibehält, und dass der Käufer auf ihre Zugänglichkeit aufmerksam gemacht wird:
      1. für den Zeitraum von zwei Jahren, sollten laut dem Kaufvertrag der digitale Inhalt oder der digitale Content-Dienst systematisch für einen bestimmten Zeitraum gewährt werden, und wenn die Gewährung für einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren vereinbart ist, dann über diesen ganzen Zeitraum hindurch,
      2. für den Zeitraum, für wen der Käufer es in vernünftigem Maße erwarten kann, sollten laut Kaufvertrag der digitale Inhalt oder der digitale Content-Dienst einmalig gewährt werden; das wird je nach Art und Zweck der Sache, der Natur des digitalen Inhalts oder des digitalen Content-Dienstes und unter Berücksichtigung der Umstände beim Abschluss des Kaufvertrages und Natur der Verbindlichkeit beurteilt.
    8. Die Bestimmung des Artikels 8 der Handelsbedingungen gilt nicht in dem Fall, dass der Verkäufer den Käufer vor dem Abschluss des Kaufvertrages besonders darauf aufmerksam machte, dass die Aktualisierungen nicht gewährt werden und der Käufer dieser Tatsache beim Abschließen des Kaufvertrages ausdrücklich zustimmte.
    9. Führte der Käufer die Aktualisierung in angemessener Zeit nicht durch, besitzt er kein Recht für Mangel, der nur als Folge der nicht durchgeführten Aktualisierung entstand. Das gilt nicht in dem Fall, dass der Käufer auf die Aktualisierung oder auf die Folgen ihrer Nichtdurchführung nicht aufmerksam gemacht wurde, oder die Aktualisierung nicht oder falsch infolge eines Mangels in der Anleitung durchführte. Sollten dem Kaufvertrag zufolge der digitale Inhalt oder der digitale Content-Dienst über den bestimmten Zeitraum systematisch gewährt, und kommt es zu einem Mangel im Zeitraum gemäß Art. 8.1 und Art. 7.8.2 der Handelsbedingungen, wird es angenommen, dass der digitale Inhalt oder der digitale Content-Dienst falsch gewährt werden.
    10. Der Käufer kann auf den Mangel hinweisen, der auf der Sache innerhalb von zwei Jahren ab der Übernahme zum Vorschein kommt. Sollte der Kaufgegenstand eine Sache mit digitalen Eigenschaften sein, und sollten dem Kaufvertrag zufolge der digitale Inhalt oder der digitale Content-Dienst über den bestimmten Zeitraum systematisch gewährt, kann der Käufer auf den Mangel hinweisen, der im digitalen Bereich innerhalb von zwei Jahren ab der Übernahme auftritt oder zum Vorschein kommt. Sollte die Gewährung mehr als zwei Jahre erfüllt werden, hat der Käufer Recht für Mangel, der während dieses Zeitraums auftritt oder zum Vorschein kommt. Wies der Käufer dem Verkäufer auf den Mangel zu Recht hin, läuft die Zeit für Hinweis auf Mangel nicht über den Zeitraum, über den der Käufer die Sache nicht benutzen kann.
    11. Soll die Sache fehlerhaft sein, kann der Käufer ihre Abschaffung verlangen. Seiner Wahl nach kann der Käufer Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder Reparatur der Sache verlangen, es sei denn die gewählte Art der Mangelbeseitigung ist unmöglich oder im Vergleich mit anderer Art unangemessen kostspielig; das wird beurteilt insbesondere mit Rücksicht auf die Mangelbedeutung, den Wert, den die Sache ohne Mangel hätte, und das, ob der Mangel anderweitig ohne ziemliche Schwierigkeiten für den Käufer beseitigt werden könnte. Der Verkäufer kann es ablehnen, den Mangel zu beseitigen, wenn es unmöglich oder unangemessen kostspielig ist, insbesondere mit Rücksicht auf die Mangelbedeutung und den Wert, den die Sache ohne Mangel hätte.
    12. Der Verkäufer beseitigt den Mangel in angemessener Frist nach dem Hinweis auf diesen Mangel so, damit er dem Käufer dadurch keine bedeutenden Schwierigkeiten verursacht, wobei die Natur und Zweck der Sache, für die sie durch den Käufer gekauft war, berücksichtigt werden. Zur Mangelbeseitigung übernimmt der Verkäufer die Sache auf eigene Kosten. Erfordert es eine Demontage der Sache, derer Montage im Einklang mit der Natur und dem Zweck der Sache noch vor dem Erscheinen des Mangels durchgeführt wurde, führt der Verkäufer die Demontage der mangelhafter Sache und die Montage reparierter oder neuer Sache durch, oder begleicht die damit verbundenen Kosten.
    13. Der Käufer kann eine angemessene Ermäßigung verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten, falls:
      1. der Verkäufer es ablehnte, den Mangel zu beseitigen oder beseitigte ihn nicht im Einklang mit dem Artikel 7.13 der Handelsbedingungen,
      2. der Mangel wiederholt auftritt,
      3. der Mangel eine wesentliche Verletzung des Kaufvertrages darstellt, oder
      4. aus der Erklärung des Verkäufers oder aus den Umständen deutlich ist, dass der Mangel in angemessener Zeit oder ohne bedeutende Schwierigkeiten für den Käufer nicht beseitigt sein wird.
    14. Sollte der Mangel der Sache unbedeutend sein, kann der Käufer vom Kaufvertrag nicht zurücktreten (im Sinne des Artikels 7.14 der Handelsbedingungen); es wird angenommen, dass der Mangel der Sache nicht unbedeutend ist. Tritt der Käufer vom Kaufvertrag zurück, gibt der Verkäufer dem Käufer den Kaufpreis nach Erhalt der Sache oder wenn der Käufer ihm nachweist, die Sache abgesendet zu haben, ohne unnötigen Verzug zurück.
    15. Auf den Mangel kann der Verkäufer, bei dem die Sache gekauft wurde, hingewiesen werden. Ist jedoch für die Reparatur eine andere Person bestimmt, die sich am Ort des Verkäufers oder am für den Käufer näheren Ort befindet, weist der Käufer den Mangel auf denjenigen hing, der zur Durchführung der Reparatur bestimmt ist.
    16. Mit Ausnahme der Fälle, wann zur Reparaturdurchführung eine andere Person bestimmt wird, ist der Verkäufer verpflichtet, eine Beanstandung in jedem Geschäftsbetrieb anzunehmen, in dem eine Annahme der Beanstandung mit Rücksicht auf das Sortiment der verkauften Produkte oder gewährter Dienstleistungen, bzw. auch in seinem Sitz, möglich ist. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer bei der Geltendmachung der Beanstandung eine schriftliche Bestätigung auszuhändigen, in der das Datum angeführt wird, wann der Käufer die Beanstandung geltend machte, was Gegenstand der Beanstandung ist, was für eine Art der Beanstandungserledigung der Käufer verlangt und Kontaktdaten des Käufers zwecks Gewährung der Informationen über die Beanstandungserledigung. Diese Pflicht bezieht sich auf andere Personen, die zur Reparaturdurchführung bestimmt sind.
    17. Die Beanstandung einschließlich der Mangelbeseitigung muss spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Tag der Geltendmachung der Beanstandung erledigt und der Käufer darüber informiert werden, solange der Verkäufer mit dem Käufer eine längere Frist nicht abmacht. Ist der Verbindlichkeitsgegenstand Gewährung des digitalen Inhalts, einschl. des digitalen Inhalts auf einem materiellen Träger, oder digitaler Content-Dienst, muss die Beanstandung in angemessener Frist unter Berücksichtigung der Natur des digitalen Inhalts und zum Zweck, für den der Käufer sie verlangte, erledigt werden.
    18. Nach einem vergeblichen Ablauf der Frist laut dem Artikel 7.18 der Handelsbedingungen kann der Käufer vom Kaufvertrag abtreten oder eine angemessene Ermäßigung verlangen.
    19. Der Verkäufer ist verpflichtet dem Käufer eine Bestätigung über das Datum und Art der Beanstandungserledigung auszuhändigen, einschl. der Bestätigung über Reparaturdurchführung, über ihre Zeitdauer, bzw. eine schriftliche Begründung der Beanstandungsablehnung. Diese Pflicht bezieht sich auch auf andere Personen, die zur Reparaturdurchführung bestimmt sind.
    20. Die Haftungsrechte für Warenmängel kann der Käufer insbesondere persönlich auf der Adresse Solift, s.r.o., Čechyňská 353/8, 602 00 Brno, telefonisch auf der Nummer +420 734 579 989 oder elektronisch auf der Adresse info@soline.eu geltend machen.
    21. Wer die Rechte aus mangelhafter Erfüllung hat, dem steht auch der Ersatz von den bei Geltendmachung von diesem Recht zweckmäßig aufgewendeten Kosten zu. Falls jedoch der Käufer das Ersatzrecht innerhalb von einem Monat nach dem Ablauf der Frist, in der auf den Mangel hinzuweisen ist, nicht geltend macht, räumt das Gericht das Recht nicht ein, falls der Verkäufer einwendet, dass das Ersatzrecht rechtzeitig nicht geltend gemacht wurde.
    22. Weitere Rechte und Pflichten der Parteien, die mit der Verkäufer-Haftung für Mängel zusammenhängen, kann die Beanstandungsordnung des Verkäufers regeln.
    23. Der Verkäufer oder eine andere Person kann dem Käufer über seine gesetzlichen Rechte aus mangelhafter Erfüllung hinaus auch eine Qualitätsgarantie gewähren.
  8. WEITERE RECHTE UND PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTEIEN
    1. Der Käufer erwirbt das Eigentum an Waren mit Bezahlung des gesamten Warenkaufpreises.
    2. Der Verkäufer ist käuferbezogen durch keinen Verhaltenskodex im Sinne der Bestimmung des § 1820 Abs. 1 Buchst. n) des Bürgerlichen Gesetzbuches gebunden.
    3. Die Erledigung der Verbraucherbeschwerden führt der Verkäufer mittels elektronischer Post durch. Die Beschwerden können auf die elektronische Adresse des Verkäufers gesendet werden. Die Information über Erledigung der Beschwerde des Käufers sendet der Verkäufer auf die elektronische Adresse des Käufers ab. Andere Regeln zur Beschwerdenerledigung werden durch den Verkäufer nicht bestimmt.
    4. Zur außergerichtlichen Lösung der Verbraucherstreitigkeiten, die sich vom Kaufvertrag ergeben, ist Česká obchodní inspekce (die Tschechische Handelsinspektion), mit Sitz Štěpánská 567/15, 120 00 Praha 2, Ident.-Nr.: 000 20 869, Internet-Adresse: https://adr.coi.cz/cs, zuständig. Die Webseite http://ec.europa.eu/consumers/odr lässt sich zur Lösung der Streitigkeiten aus dem Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ausnutzen.
    5. Evropské spotřebitelské centrum Česká republika (Europäisches Verbraucherzentrum Tschechische Republik), mit Sitz Štěpánská 567/15, 120 00 Praha 2, Internet-Adresse: http://www.evropskyspotrebitel.cz stellt eine Kontaktstelle laut Verordnung des Europäischen Parlaments und des (EU)-Rates Nr. 524/2013 vom 21. Mai 2013 über Online-Lösung der Verbraucherstreitigkeiten und über Änderung der (EG)-Verordnung Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Anordnung über Online-Lösung der Verbraucherstreitigkeiten) dar.
    6. Der Käufer kann sich mit seiner Beschwerde auf ein Bewachungs- oder Staatsaufsichtsorgan wenden. Der Verkäufer ist zum Verkauf der Waren auf Grund der Gewerbegenehmigung berechtigt. Die Gewerbekontrolle wird durch ein zuständiges Gewerbeamt im Rahmen seiner Kompetenz durchgeführt. Die Überwachung des Schutzes der personenbezogenen Daten führt das Büro für den Schutz der personenbezogenen Daten aus. Die Tschechische Handelsinspektion führt in begrenztem Ausmaß unter anderem Überwachung der Einhaltung des Bürgerlichen Gesetzbuches und des Gesetzes Nr. 634/1992 der Slg. über den Verbraucherschutz, in der Fassung späterer Vorschriften, durch.
    7. Der Käufer übernimmt hierdurch die Gefahr der Änderung der Umstände im Sinne des § 1765 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches auf sich.
  9. SCHUTZ VON PERSONENBEZOGENEN DATEN
    1. Der Verkäufer erfüllt seine Informationspflicht dem Käufer gegenüber im Sinne des Artikels 13 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates 2016/679 über den Schutz der physischen Personen im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und über freien Verkehr dieser Daten und über Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (allgemeine Anordnung über den Schutz von personenbezogenen Daten (weiter nur „GDPR-Anordnung“), die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Käufers zwecks Kaufvertragserfüllung, zwecks Verhandlung über den Kaufvertrag und zwecks Erfüllung der öffentlichrechtlichen Pflichten des Verkäufers mittels eines Sonderdokuments, zusammenhängen.
  10. VERSENDUNG VON HANDELSNACHRICHTEN UND SPEICHERUNG VON COOKIES
    1. Der Käufer stimmt im Sinne der Bestimmung des § 7 Abs. 2 des Gesetzes Nr. 480/2004 der Slg., über einige Dienste der Informationsgesellschaft und über Änderung einiger Gesetze (Gesetz über einige Dienste der Informationsgesellschaft), in der Fassung späterer Vorschriften, mit Versendung von Handelsnachrichten durch den Verkäufer auf die elektronische Adresse oder auf die Telefonnummer des Käufers, überein.
    2. Seine gesetzlichen Pflichten, die mit etwaiger Speicherung von Cookies auf die Einrichtung des Käufers zusammenhängen, erfüllt der Verkäufer mittels eines Sonderdokuments.
  11. ZUSTELLUNGEN
    1. Es kann auf die elektronische Adresse des Käufers zugestellt werden.
  12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
    1. Falls die durch den Kaufvertrag gegründete Beziehung ein internationales (ausländisches) Element einschließt, vereinbaren die Parteien dann, dass die Beziehung sich nach dem tschechischen Recht richtet. Durch die Wahl des Rechts dem vorherigen Satz zufolge ist dem Käufer, der Verbraucher ist, kein Schutz entzogen, den ihm die Bestimmungen der Rechtsordnung gewähren, von denen vertraglich nicht abgewichen werden kann, und die im Falle der Nichtexistenz der Rechtswahl laut Bestimmung des Artikels 6 Abs. 1 Anordnung des Europäischen Parlaments und des (EG)-Rates Nr. 593/2008 vom 17. Juni 2008 über das maßgebliche Recht für vertragliche Schuldverhältnisse (Rom I) sonst verwendet sein würden.
    2. Sollte eine der Bestimmungen der Handelsbedingungen ungültig oder unwirksam sein, oder zu einer solchen wird, tritt anstatt der ungültigen Bestimmungen eine Bestimmung ein, derer Sinn sich der ungültigen Bestimmung am meisten nähert. Durch Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einer Bestimmung wird die Gültigkeit anderer Bestimmungen nicht berührt.
    3. Der Kaufvertrag einschl. der Handelsbedingungen sind durch den Verkäufer in elektronischer Form archiviert und nicht zugänglich.
    4. Den Anhang der Handelsbedingungen bildet ein Musterformular für den Rücktritt vom Kaufvertrag.
    5. Kontaktdaten des Verkäufers: Der Verkäufer gewährt kein anderes Mittel für Online-Kommunikation.

Brno den 1. 1. 2023